Wegweiser durch die Gerichte.

(Thema am 23.10.2001)


Was bedeutet Rechtsweg. Welches Gericht ist für welches Problem zuständig.


  bekannte deutsche Gerichte sind z.b Leipziger allerlei, rheinischer Sauerbraten oder
Handkäs mit Musik (hessisches Ober-landesgericht)  ..


Dies soll  eine Serie über Verfahrensrecht werden : " Wie bekomme ich eigentlich Recht ? "

Heute  Erster Teil :   " Wo bekomme ich Recht ? " 

Im Volksmund ist Recht haben nicht gleich Recht bekommen. Das gilt gleichermaßen für
archaische Gesellschaften, wo nämlich derjenige  Recht bekommt der die dickere Keule hat,
als auch in der Zivilisation, wo der Staat das Monopol über die Zwangsmittel und die
vorgelagerten Entscheidungen hat und erst herbeigerufen werden muß.

Entscheidungen über Rechte zwischen den rechtsfähigen Subjekten  - Menschen und
Organisationen in allen Konstellationen (z.b. Skatclub, GmbH, Einzelkind, Bundesland )-
treffen die Gerichte.

Man nennt das Rechtsschutz.

Nicht nur das worüber entschieden wird, auch Gerichtsaufgaben und -vorgehensweisen sind
gesetzlich geregelt, die Juristen sprechen von Verfahrensrecht im Gegensatz zum materiellen
Recht.

So sind zum Beispiel viele Alltagsrechte zwischen den Bürgern im BGB zu finden, die
Spielregeln für Auseinandersetzungen hierüber in der ZPO.

Grundmuster: Bürger X will was von Bürger Y.

Ein Stück des Verfahrensrechts ist die Arbeitsteilung der Gerichte.

Am Beispiel:        X gegen Y,  ein Fall fürs Zivilgericht.

Zivilgericht und Strafgericht sind die klassischen Gerichtszweige, sogenannte ordentliche
Gerichtsbarkeit. (auf die außerordentlichen kommen wir später)   Den Aufbau stelle man sich
pyramidenartig vor. Die Landkarte ist in Sprengel unterteilt, in jedem Bezirk ein Amtsgericht.
Für jede größere Region gibt es ein Landgericht, das die obere Etage bildet.

Erstens als Rechtsmittelgericht, obere Instanz für die Amtsgerichte.

Zweitens als Gericht für die größeren Fälle, die gleich dort abgehandelt werden.

Darüber wiederum stehen die Oberlandesgerichte (normal 1 pro Bundesland) als
Kontrollinstanz und oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der BGH.

Wenn Bürger X von  Bürger Y  2.000 Mark einklagen will muß er sich ans örtlich zuständige
Amtsgericht (meist da wo der Schuldner wohnt) wenden. Mit dem Urteil nicht einverstanden
gehts in die Berufung zum Landgericht.

Gehts um höhere Beträge , z.b. 20.000 Mark, wird er gleich an das Landgericht verwiesen und
gegen dessen Entscheidung hilft ihm (vielleicht) das OLG; wärens 200.000 M käme sogar
noch eine Revision vor dem BGH in Frage.

Ähnlich in Strafsachen. Y wird (von X oder sonstwem) wegen Betrugs angezeigt. Darum
kümmert sich die Staatsanwaltschaft (Grundmuster Y muß bestraft werden) und klagt vor dem
Amtsgericht an, ggf. Berufung vor dem Landgericht.

Im Strafrecht gehts im Allgemeinen nicht Bürger gegen Bürger sondern Staat gegen Bürger.
Die Spielregeln stehen in der StPO (z.b. wann darf verhaftet werden), das materielle Recht
meist im StGB (z.b. was der Tarif für Betrug ist) .

Ein einfaches Beispiel für die Arbeitsteilung: Trunkenbold T aus Tdorf bumst mit seinem Auto
und 2 Promille gegen den ordnungsgemäß geparkten Wagen von Opfer O in Odorf, Folge
Sachschaden bei O (12000mark), nach Polizeikontrolle Lappen v. T weg. Ts Karre ist in VStadt
versichert.

Strafprozeß gegen T wegen Trunkenheitsfahrt würde vermutlich beim Amtsgericht-
Strafrichter in Odorf (Tatort) stattfinden, möglich wär auch Tdorf als Wohnort.

Wegen seines Schadens müßte O einen Zivilprozeß führen, gegen T oder dessen
Versicherung (oder beide)..zuständig Landgericht für Tdorf oder das Landgericht für Vstadt -
Zivilkammer.

-- Zwar würde im Strafprozeß gegen T auch der große Schaden erwähnt, ebenso im
Zivilprozeß die Tatsache, daß T besoffen war, evtl. würden die Gerichte auch Akten
austauschen, aber unabhängig voneinander entscheiden.

Das Zivilgericht entscheidet über die Entschädigung die O von T und seiner Versicherung zu
bekommen hat (Bürger gegen Bürger, bzw. Firma)  Das Strafgericht entscheidet über den
Strafanspruch des Staates gegen T (Staat gegen Bürger)  Wenn nach Ablauf der
Führerscheinsperre die Führerscheinbehörde dem T die Wiedererteilung verweigert (z.b. nur
nach Idiotentest)...kann T hierüber gerichtliche Entscheidung herbeiführen, zuständig aber
jetzt : Verwaltungsgericht (Bürger gegen Staat)  Die gesamte Organisation der ordentlichen
Gerichtsbarkeit ist im GVG geregelt. Die ordentliche G.

ist der Normalfall, Ausnahmegerichte sind verboten, aber viele Angelegenheiten sind
Spezialgerichten zugewiesen die Ihrerseits auch einen Pyramidenaufbau haben.

Neben der Streitfällen (X gegen Y) werden auch rechtlich wichtige Einparteiensachen bei der
ordentliche G.

abgehandelt (sog. Freiwillige G.) dazu gehören z.b.

Erbscheinausstellung, Grundbuchsachen u.ä.

Populärstes Beispiel für andere Gerichtszweige : Arbeitsgerichte für alle
Auseinandersetzungen ums Arbeitsverhältnis (Schema: Angestellter X gegen Unternehmer Y)
Örtliches Arbeitsgericht -> Landesarbeitsgericht-> BAG  Dagegen sind Jugendgerichte oder
Mietgerichte nicht selbständig sondern nur spezielle Abteilungen der ordentlichen Gerichte
mit leicht veränderten Spielregeln.

Ähnlich die Familiengerichte (Scheidung).

Alle diese Unterteilungen beruhen auf allgemeinen Gesetzen, nicht etwa auf
Behördenentscheidungen oder Verwaltungsstrukturen.

Per Gesetz sind z.b. Steuerangelegenheiten den Finanzgerichten zugewiesen,
Sozialversicherungsangelegenheiten den Sozialgerichten.

Die meisten übrigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürger und Staat gehören allerdings an
die Verwaltungsgerichte - wenn der Bürger was vom Staat oder dessen Unterabteilungen will
(z.b.

Sozialhilfe, Baugenehmigung) oder aber sich gegen eine hoheitliche Maßnahme wehren will
(z.b. Abrißverfügung, Demonstrationsverbot).

Jeder Gerichtszweig hat seine eigene Pyramide, jeder seine eigene Spiel- und  Hausordnung
(in Vielem jedoch ähnlich GVG und ZPO).

Über der erdnahen Pyramidenexistenz steht noch auf nationaler Ebene das
Bundesverfassungsgericht mit einer Doppelaufgabe: Entscheidung über
Verfassungsmäßigkeit bei Streitigkeiten von Staatsorganen untereinander, aber auch im
Einzelfall des Bürgers, sei es auf Anfrage des Gerichts (Vorlage) oder aufgrund einer direkten
Verfassungsbeschwerde.

Natürlich gibts auch Gerichte auf europäischer und internationaler Ebene (z.b. EuGH,
internationaler Gerichtshof Den Haag), Gerichte in Randbereichen für die Seefahrt,
Ehrengerichte u.v.a. Etwas größere Bedeutung im Alltag haben Schiedsgerichte,
Schlichtungsstellen und Mediatoren...aber dies wäre Stoff für eine eigene Themenstunde.

Über die Besonderheiten der unterschiedlichen Gerichtsverfahren, z.b. Zivilprozeß und
Strafprozeß, die Rolle der Kläger, Anwälte, Schöffen  Beschuldigten wollen wir hier
demnächst (einmal im Monat) sprechen und aus der Schule plaudern, und sobald es
konkreter wird, wirds auch (hoffentlich) weniger trocken.

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  ©          G. Becker

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