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Wegweiser durch die Gerichte.
(Thema am 23.10.2001)
Was bedeutet Rechtsweg. Welches Gericht ist für welches Problem zuständig.
bekannte deutsche Gerichte sind z.b Leipziger allerlei, rheinischer
Sauerbraten oder
Handkäs mit Musik (hessisches Ober-landesgericht) ..
Dies soll eine Serie über Verfahrensrecht werden : " Wie bekomme ich
eigentlich Recht ? "
Heute Erster Teil : " Wo bekomme ich Recht ? "
Im Volksmund ist Recht haben nicht gleich Recht bekommen. Das gilt
gleichermaßen für
archaische Gesellschaften, wo nämlich derjenige Recht bekommt der die
dickere Keule hat,
als auch in der Zivilisation, wo der Staat das Monopol über die Zwangsmittel
und die
vorgelagerten Entscheidungen hat und erst herbeigerufen werden muß.
Entscheidungen über Rechte zwischen den rechtsfähigen Subjekten -
Menschen und
Organisationen in allen Konstellationen (z.b. Skatclub, GmbH, Einzelkind,
Bundesland )-
treffen die Gerichte.
Man nennt das Rechtsschutz.
Nicht nur das worüber entschieden wird, auch Gerichtsaufgaben und
-vorgehensweisen sind
gesetzlich geregelt, die Juristen sprechen von Verfahrensrecht im Gegensatz zum
materiellen
Recht.
So sind zum Beispiel viele Alltagsrechte zwischen den Bürgern im BGB zu finden,
die
Spielregeln für Auseinandersetzungen hierüber in der ZPO.
Grundmuster: Bürger X will was von Bürger Y.
Ein Stück des Verfahrensrechts ist die Arbeitsteilung der Gerichte.
Am Beispiel: X gegen Y, ein Fall
fürs Zivilgericht.
Zivilgericht und Strafgericht sind die klassischen Gerichtszweige, sogenannte
ordentliche
Gerichtsbarkeit. (auf die außerordentlichen kommen wir später) Den
Aufbau stelle man sich
pyramidenartig vor. Die Landkarte ist in Sprengel unterteilt, in jedem Bezirk
ein Amtsgericht.
Für jede größere Region gibt es ein Landgericht, das die obere Etage bildet.
Erstens als Rechtsmittelgericht, obere Instanz für die Amtsgerichte.
Zweitens als Gericht für die größeren Fälle, die gleich dort abgehandelt
werden.
Darüber wiederum stehen die Oberlandesgerichte (normal 1 pro Bundesland) als
Kontrollinstanz und oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der
BGH.
Wenn Bürger X von Bürger Y 2.000 Mark einklagen will muß er sich
ans örtlich zuständige
Amtsgericht (meist da wo der Schuldner wohnt) wenden. Mit dem Urteil nicht
einverstanden
gehts in die Berufung zum Landgericht.
Gehts um höhere Beträge , z.b. 20.000 Mark, wird er gleich an das Landgericht
verwiesen und
gegen dessen Entscheidung hilft ihm (vielleicht) das OLG; wärens 200.000 M
käme sogar
noch eine Revision vor dem BGH in Frage.
Ähnlich in Strafsachen. Y wird (von X oder sonstwem) wegen Betrugs angezeigt.
Darum
kümmert sich die Staatsanwaltschaft (Grundmuster Y muß bestraft werden) und
klagt vor dem
Amtsgericht an, ggf. Berufung vor dem Landgericht.
Im Strafrecht gehts im Allgemeinen nicht Bürger gegen Bürger sondern Staat
gegen Bürger.
Die Spielregeln stehen in der StPO (z.b. wann darf verhaftet werden), das
materielle Recht
meist im StGB (z.b. was der Tarif für Betrug ist) .
Ein einfaches Beispiel für die Arbeitsteilung: Trunkenbold T aus Tdorf bumst
mit seinem Auto
und 2 Promille gegen den ordnungsgemäß geparkten Wagen von Opfer O in Odorf,
Folge
Sachschaden bei O (12000mark), nach Polizeikontrolle Lappen v. T weg. Ts Karre
ist in VStadt
versichert.
Strafprozeß gegen T wegen Trunkenheitsfahrt würde vermutlich beim Amtsgericht-
Strafrichter in Odorf (Tatort) stattfinden, möglich wär auch Tdorf als
Wohnort.
Wegen seines Schadens müßte O einen Zivilprozeß führen, gegen T oder dessen
Versicherung (oder beide)..zuständig Landgericht für Tdorf oder das
Landgericht für Vstadt -
Zivilkammer.
-- Zwar würde im Strafprozeß gegen T auch der große Schaden erwähnt, ebenso
im
Zivilprozeß die Tatsache, daß T besoffen war, evtl. würden die Gerichte auch
Akten
austauschen, aber unabhängig voneinander entscheiden.
Das Zivilgericht entscheidet über die Entschädigung die O von T und seiner
Versicherung zu
bekommen hat (Bürger gegen Bürger, bzw. Firma) Das Strafgericht
entscheidet über den
Strafanspruch des Staates gegen T (Staat gegen Bürger) Wenn nach Ablauf
der
Führerscheinsperre die Führerscheinbehörde dem T die Wiedererteilung
verweigert (z.b. nur
nach Idiotentest)...kann T hierüber gerichtliche Entscheidung herbeiführen,
zuständig aber
jetzt : Verwaltungsgericht (Bürger gegen Staat) Die gesamte Organisation
der ordentlichen
Gerichtsbarkeit ist im GVG geregelt. Die ordentliche G.
ist der Normalfall, Ausnahmegerichte sind verboten, aber viele Angelegenheiten
sind
Spezialgerichten zugewiesen die Ihrerseits auch einen Pyramidenaufbau haben.
Neben der Streitfällen (X gegen Y) werden auch rechtlich wichtige
Einparteiensachen bei der
ordentliche G.
abgehandelt (sog. Freiwillige G.) dazu gehören z.b.
Erbscheinausstellung, Grundbuchsachen u.ä.
Populärstes Beispiel für andere Gerichtszweige : Arbeitsgerichte für alle
Auseinandersetzungen ums Arbeitsverhältnis (Schema: Angestellter X gegen
Unternehmer Y)
Örtliches Arbeitsgericht -> Landesarbeitsgericht-> BAG Dagegen sind
Jugendgerichte oder
Mietgerichte nicht selbständig sondern nur spezielle Abteilungen der
ordentlichen Gerichte
mit leicht veränderten Spielregeln.
Ähnlich die Familiengerichte (Scheidung).
Alle diese Unterteilungen beruhen auf allgemeinen Gesetzen, nicht etwa auf
Behördenentscheidungen oder Verwaltungsstrukturen.
Per Gesetz sind z.b. Steuerangelegenheiten den Finanzgerichten zugewiesen,
Sozialversicherungsangelegenheiten den Sozialgerichten.
Die meisten übrigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürger und Staat gehören
allerdings an
die Verwaltungsgerichte - wenn der Bürger was vom Staat oder dessen
Unterabteilungen will
(z.b.
Sozialhilfe, Baugenehmigung) oder aber sich gegen eine hoheitliche Maßnahme
wehren will
(z.b. Abrißverfügung, Demonstrationsverbot).
Jeder Gerichtszweig hat seine eigene Pyramide, jeder seine eigene Spiel-
und Hausordnung
(in Vielem jedoch ähnlich GVG und ZPO).
Über der erdnahen Pyramidenexistenz steht noch auf nationaler Ebene das
Bundesverfassungsgericht mit einer Doppelaufgabe: Entscheidung über
Verfassungsmäßigkeit bei Streitigkeiten von Staatsorganen untereinander, aber
auch im
Einzelfall des Bürgers, sei es auf Anfrage des Gerichts (Vorlage) oder aufgrund
einer direkten
Verfassungsbeschwerde.
Natürlich gibts auch Gerichte auf europäischer und internationaler Ebene (z.b.
EuGH,
internationaler Gerichtshof Den Haag), Gerichte in Randbereichen für die
Seefahrt,
Ehrengerichte u.v.a. Etwas größere Bedeutung im Alltag haben Schiedsgerichte,
Schlichtungsstellen und Mediatoren...aber dies wäre Stoff für eine eigene
Themenstunde.
Über die Besonderheiten der unterschiedlichen Gerichtsverfahren, z.b.
Zivilprozeß und
Strafprozeß, die Rolle der Kläger, Anwälte, Schöffen Beschuldigten
wollen wir hier
demnächst (einmal im Monat) sprechen und aus der Schule plaudern, und sobald es
konkreter wird, wirds auch (hoffentlich) weniger trocken.
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© G. Becker
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