Amtsdelikte (Bestechung , Rechtsbeugung usw.)
(Thema am 31.7.2001 - Auszug aus dem Chat)
Typische Amtsdelikte sind: Rechtsbeugung, Bestechlichkeit,
Verfolgung Unschuldiger,
Verletzung von Dienstgeheimnissen - keine Amtsdelikte sind :
Amtsanmaßung,
Beamtenbeleidigung, Vollrausch (kommen aber auch bei Beamten vor.)
Wir wollen uns heute einmal mit dem Strafkatalog für "böse"
Beamte, also Unrecht von
Amtsträgern beschäftigen. Wer ist hier damit gemeint ?
....in w. S. alle Beamten, öffentlich Bedienstete, Richter, Rechtspfleger,
Soldaten, Amtsarzt, Lehrer,
Briefträger, z.T. auch Anwälte, Schornsteinfeger, Politessen,
pensionierte Agenten usw. kurz alles
was irgendwie vereidigt oder öffentlich vergelöbnist (gr) ist,
jedoch keine "Ehrenämtler".
Zwischenfrage: Agenten werden pensioniert ? werden die nicht
erschossen,
irgendwann ?
..falls ersteres, dann sind sie meist zur Geheimhaltung verpflichtet, sonst ist
es nicht
mehr nötig (grins).
Dabei kennt das Strafgesetzbuch 2 Kategorien von Amts-Straftaten,
einmal die Taten welche nur im Zusammenhang mit der Amtseigenschaft, also
nur
von oder mit Beamten begangen werden können... sogenannte echte
Amtsdelikte
= 30. Abteilung nach hau&klau, lug&trug, fälsch&link,
mutter&kind,
mord&totschlag und andern (ganz hinten im Strafgesetzbuch §§
331-358),
andererseits Schweinereien die Jedermann begehen kann, die aber bei
Beamten
schwerer bestraft werden (z.B. Körperverletzung - KV im Amt) sogenannte
unechte Amtsdelikte.
Diese Unterscheidung ist auch wichtig für die Bestrafung außenstehender
Beteiligter (§ 28 1/2), bei
echten ADs kann kein Außenstehender Mittäter sein.
Bauamtschef K. nimmt vom Kegelbruder P. 100.000 Mark für die Bewilligung
einer
normalerweise verbotenen 10-stöckigen Gartenhütte (mit Penthouse) im
Stadtwald. ----- § 332
Bestechlichkeit (=passive Bestechung) für den Beamten, echtes Amtsdelikt
(gibts nur im
Zusammenhang mit dem Amt) § 334 (aktive) Bestechung für den Kegelbruder.
Bestechungen unter Wirtschaftsbossen sind ein Sonderfall (§
299); -- fürs gemeine Volk
(Kantinenfrau, Kaufhausdetektiv, Taxifahrer, Tanzlehrer) gibts überhaupt
keine Strafvorschrift dazu.
Ganovenede besorgt eine Feile die der gutmütige Gefängniswärter dem Kumpel
Helmut
zusteckt. Helmut kann dadurch abhauen. ----- Gefangenenbefreiung
..unechtes Amtsdelikt (gilt für
alle, aber der Beamte wird schwerer bestraft) das ist ein unechtes..
steht auch mitten im STGB.
Bevor ich zu den interessanten Beispielen komme, noch etwas an Definition
(vereinfacht) :
Feinsinnig wird unterschieden zwischen Vorteilsannahme (kleine Bestechung)
und der großen
Bestechung.
1) die Vorteilsannahme erfolgt im Zusammenhang mit der allgemeinen
Dienstausübung.
(B. nimmt Geld im Dienst)...bis 3 Jahre Haft
2) die Bestechung im Zusammenhang mit einer konkreten
"pflichtwidrigen"
Diensthandlung. (B. macht verbotenes gegen Bezahlung)...bis 5 Jahre Da die
große
Bestechung schwerer nachweisbar ist, bleibts meistens bei der kleinen
soweit die Einführung, erste Fragen ???
Zwischenfrage: wenn ich theoretisch als Beamter was annehme und
nichts
besonderes dafür tue, also ich krieg einen PC geschenkt obwohl ich dem Schenker
nur
gab was ihm zustand,
Zwischenruf: Meine Schwester war Beamtin. Sie durfte nicht einmal einen
Kuli
annehmen.
..so fällt das unter oben 1) ...
Zwischenfrage: ist dann wohl kein Strafrecht sondern nur Beamtenrecht?
..Mitnichten - siehe oben Vorteilsannahme bis zu 3 Jahren (Haft !) ist das etwa
kein
Strafrecht ??? ...also mal ein etwas diffizileres Beispiel :
Die Polizeibeamten Fester und Karbunkel setzen sich abends, als im
Revier gerade nix los
ist, in den Streifenwagen, und fahren mit Blaulicht um die Häuser
zur Pizzeria Mafioso um sich
dort was zu Essen zu holen. Alberto, der Inhaber, mit dem
Hintergedanken an Sperrstunde
und Parkverhältnissen vorm Lokal will sich beliebt machen und
erklärt, in Sizilien sei heute
Muttertag, die Pizza ginge folglich aufs Haus und das nicht
anzunehmen wäre eine
Beleidigung.
Ich bitte um Plädoyers, was das nach dem vorhergesagten ist ?
Zwischenruf: ohoh ich sehe da schwammige
Grenzen!! Bestechung ???
Zwischenruf: Vorteilsannahme
Zwischenruf: nee ist doch keine Bestechung oder?? da fehlt was oder ?
..vorweg es ist haarscharf an der Vorteilsannahme vorbei
Zwischenfrage: äh.. vorbeugende Bestechung ?
Es steht nicht im Konnex mit Diensthandlung , also keine Bestechung;
Vorteilsannahme setzt wenigstens
voraus :
1. Vorteil und 2. im Dienst
Zwischenfrage: kostenlose Pizza ist doch ein Vorteil
..und im Dienst sind die Polizisten auch, selbst wenn der Streifenwagen
nebst Blaulicht eher anti-
dienstlich eingesetzt ist und lt. Sachverhalt ja gerade nix los ist.
Vorteil ist eigentlich auch (die
Pizza ist geldwert) indes Ausnahme: Essenseinladungen sind straffrei, wenn
eine
Anstandspflicht... (so die Rechtsprechung)
Zwischenfrage: bei uns darf man bis 15 DM Wert Dinge annehmen
sonst wärs glatte Vorteilsannahme
Die Wertgrenze hat damit nix (direkt) zu tun
Zwischenfrage: ist aber per interner Regelung fixiert
Dann ist diese eine Ausprägung der wegfallenden Rechtswidrigkeit bei
Genehmigung durch die
vorgesetzte Behörde
Zwischenfrage: nehme mal an, der Jägermeister steht unstreitig im Dienst
vor
dem falsch geparkten Auto des Pizzawirts sich nachdenklich den Kopf kratzend,
der
Pizzawirt stürzt hinaus gibt dem Jägermeister hundert Mark mit den Worten
"vergessen
Sie es"; der Jägermeister steckt den Hunni ein und wankt von dannen
Bestechung, keine Frage
Zwischenfrage: aber: er war evtl. nicht zuständig, sondern die Stadt - macht
die
Zuständigkeit nix aus ?
..dann wärs evtl. Bestechungsversuch, aber ich geh davon aus,
daß Zuständigkeit besteht.
Noch ein Beispiel:
Fester und Karbunkel (nun als Fußstreife) notieren Falschparker entlang
der Einkaufsstrasse.
Karbunkel vorneweg, Fester immer 20-30 Meter hinterher. Ladeninhaber
Feinbein schmiert
Karbunkel mit einem Goldkettchen und bittet ihn falls mal sein Töfftöff
da steht, nicht
aufzuschreiben, sondern an die Ladenscheibe zu klopfen. Bis der
Kollege vor Ort sei, bliebe
ihm genug Zeit schnell wegzufahren.
Hier ist die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung ein Problem sonst wärs glatte
Bestechung.
Da die Kollegen zu zweit sind.. kann sich jeweils einer darauf
berufen, nicht persönlich zum
aufschreiben verpflichtet zu sein daher "nur"
Vorteilsannahme i.V. mit Strafvereitelung im
Amt.
Andere Variante (zwo) : Feinbein gibt das Goldkettchen dem
hinterhertrottenden Fester mit der
bitte, ggf. einen Strafzettel des Vordermanns (Karbunkel) auf die
Autonummer seiner
Schwiegermutter abzuändern. :
Vorschläge zur Strafbarkeit, ?
Zwischenfrage: klare Best.
ja und weiter noch ein Amtsdelikt ?
Zwischenfrage: Beschuldigung Unschuldiger oder so
Strafvereitelung im amt, wie oben Verfolgung unschuldiger (ist aber
sekundär)
vor allem aber : Falschbeurkundung
Zwischenfrage: ..wo ist die Urkunde ..ist ja nur ne Notiz fürs Amt
unterstellt der Zettel oder die Eingabe desselben in den Computer
hat entsprechende Qualität
hier ist nicht "Urkunde " i. üblichen Sinne Voraussetzung man spricht
von intellektueller
Urkundenfälschung also "echte" Urkunde mit falschem Inhalt ,
aber amtlich. Feinbein begeht
eine mittelbare Falschbeurkundung damit sind wir schon so halb durch die Palette
von
Amtsdelikten durch.
Beim Badeurlaub im andern Teil Deutschlands bekommt Karbunkel vom
volltrunkenen
Feinbein erzählt, was mit den Strafzetteln passiert ist. Er nimmt
ihn vorläufig fest, droht ihm
glaubhaft Schläge an, wenn er nicht auf der Stelle ein umfassendes
Geständnis unterschreibt.
Da Feinbein diesem Ansinnen nicht nachkommt verprügelt er ihn.
Vorschläge welche Amtsdelikte in Frage kommen ?
Zwischenfrage: wieso im anderen Teil Deutschlands?
wegen der örtlichen Zuständigkeit (grins)
Zwischenfrage: ...auf jedenfalls erst mal Körperverletzung ...Nötigung
..der Polizist kann sich nicht auf 127 StPO berufen; der Polizist, der im andern
Teil
Deutschlands eine Festnahme durchführt begeht eine Amtsanmaßung (kein
Amtsdelikt
s.o.)
Zwischenfrage: 127 StPO: Privatverhaftung ?
der 127 (als sogenannter Jedermannparagraf) erlaubt nur Festnahme
auf frischer Tat
Zwischenfrage: ....Privatverhaftung ..ich dachte das gibts net
doch das steht in 127; womit auch das klar wär
ansonsten Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung für den Karbunkel
das wär ein
Extraproblem, (geht der Prügelpolizist straffrei aus, wenn ihm die örtl.
Zuständigkeit fehlt?)
aber das schaff ich hier heute nicht mehr
Amtsrichter Wunderlich, der die Anklage gegen Karbunkel wegen seiner
Vergehen auf den
Tisch bekommt, war noch nie ein Freund der Unterscheidung von
Verbrechen und Vergehen.
Für ihn sind viele unschuldig, die andern aber alle Verbrecher.
Er macht Advokat Winkel zum Pflichtverteidiger (weil ein
"Verbrechen" anliegt),
welcher so grottenschlecht verteidigt, daß Karbunkel
wegen des "Verbrechens der Bestechung zu 6 Jahren Haft"
verurteilt werden kann.
Das Urteil wird sofort angenommen, weil Wunderlich (der Revisionen nicht
mag) dem
Karbunkel verspricht auf 2/3 rauszukommen und der Staatsanwalt in Eile
ist.
Zwischenfrage: Rechtsbeugung ?
Zwischenfrage: Freiheitsberaubung im Amt ?
und nun haben wir , als fast schwierigstes
Amtsdelikt die Rechtsbeugung, danach noch die
Gebührenüberhebung vorher will ich aber noch kurz versuchen die Situation zu
erklären
Anmerkung: der Amtsrichter darf nur bis 4 Jahre, Pflichtverteidiger gibts
dort "normalerweise" nur bei
Verbrechen (Taten mit Mindeststrafe von 1 Jahr), 2/3 kriegt sowieso fast
jeder.
Zur Rechtsbeugung: also der Richter muß was falsch machen (hat er bestimmt)
aber das reicht
nicht. Es muß 1. unvertretbar sein (denk ich ist es im Beispiel auch) und dann
muß ein Richter
um für sowas verurteilt zu werden noch einen besonderen Vorsatz gehabt haben
(daran
scheitert es meist) und zwar a) Ostrichter dolus directus 2. grades b)
Westrichter dolus
evetualis mit besonders starker Billigung;
ich sage das etwas flapsig und bin bereit es näher zu erklären:
m.a.W. es ist bislang kaum ein Westrichter seit den Naziprozessen verurteilt
worden;
nur öffentlich Aufmüpfige und Ostrichter die wissentlich handelten (die
können sich zwar
darauf berufen, daß lt. DDR- STGB dolus evetualis nicht reicht, hat ihnen
aber nix genützt).
Auch Beamte können übrigens Rechtsbeugung begehen.
Nun noch was zu den bösen Anwälten dann geb ich die Diskussion frei.
Advokat Winkel stellt dem Karbunkel für den erfolgreichen
Hauptverhandlungstag 5000 Mark in
Rechnung, den vergleichsweise geringen Betrag den er aus der Staatskasse
bekommt hält er
nicht für erwähnenswert. das nennt man Gebührenüberhebung - die
Mittelgebühr wär 700 Mark
gewesen, aber noch schlimmer :
das Verschweigen der 400 Mark Pflichtverteidigergebühr und der
Nichtverpflichtung des
Vertretenen zur Zahlung.
da waren noch Fragen zum Thema, bitte........
Zwischenfrage: ich hatte eben gefragt: bei
welchem Betrag fängt die Bestechung
an?
..eigentlich gibts keine feste Grenze
Zwischenfrage: dann wäre jeder Werbekuli eines Vertreters Bestechung. das
kann nicht sein.
aber die Behörden können ihren Mitarbeitern sagen wieviel erlaubt ist ,
also z.b. in
Frankfurt erlaubt die Stadt den Müllwerkern als Grenze 1 Packg. Zigaretten
genau, es
gilt nicht als Vorteilsannahme, was die Behörde genehmigt
Zwischenfrage: gut, aber wenn es keine interne Anweisung gibt? nach
Gefühl?
dann richtet Euch nach den Nachbarbehörden, da kann man Euch
keinen Vorwurf
machen oder anders gesagt: erlaubt ist, was die Behörde erlaubt, oder was man
guten
Gewissen ersatzweise dafür annehmen kann z.b. die Regelungen anderer Behörden.
Damit komme zum Schlußwort :
gute Richter sind
unbestechlich, gute Anwälte unbezahlbar
© G. Becker
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